
EFF-Projekt 2008: Vertretung von Flüchtlingen im außergerichtlichen Verfahren und ggf. als Beistand vor Gerichten
Schutz, Gesundheit, soziale Rechte
Das Projekt richtet sich an Menschen, die noch nicht über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen und sich in Hamburg als Asylsuchende oder Geduldete aufhalten. Durch Förderung des Europäischen Flüchtlingsfonds ist es uns möglich, das Rechtsdienstleistungsgesetz zu nutzen.
Wir bieten:
Sollte ein gerichtliches Verfahren notwenig werden, bemühen wir uns, eine weitere Vertretung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, begleiten wir Sie ggf. auch als Beistand vor Gericht. Das Angebot ist unentgeltlich.
Hier können Sie den Flyer zum Projekt als PDF herunterladen: